Allg. Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Pensionszimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Pension.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. [1]

§ 2 Vertragsabschluss, -partner

1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Buchung des Gastes durch die Pension zustande (mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über ein Buchungsportal). [1]
2. Vertragspartner sind die Pension und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. [1]

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung

1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. [1]
3. Die Pension ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 50 % des Gesamtpreises zu verlangen.
4. Rechnungen der Pension sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Zahlung ist in bar, per EC-Karte oder per Überweisung möglich.

§ 4 Stornierung durch den Gast, Nichtanreise

1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der Textform.
2. Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder reist er nicht an, so hat die Pension Anspruch auf Entschädigung für die bereitgehaltenen Zimmer. Die Pension kann den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren:

  • Bis 14 Tage vor Anreise: kostenlos
  • Ab 13 Tag vor Anreise: 50% des Gesamtpreises
  • Ab 7 Tag vor Anreise: 80 % des Gesamtpreises
  • Bei Nichtanreise oder am Anreisetag: 100% des Gesamtpreises [1]

3. Dem Gast bleibt der Nachweis unbenannt, dass der Pension ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. [1, 2]

 

§ 5 An- und Abreise

1. Das gebuchte Zimmer steht dem Gast am Anreisetag ab 15Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht, kann aber mit vorheriger Absprache abgeklärt werden. [1, 2]
2. Am Abreisetag sind die Zimmer spätestens bis 11 Uhr geräumt zu übergeben. Bei verspäteter Räumung kann die Pension für die vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 %. [1]

§ 6 Haftung der Pension

1. Die Pension haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 702 BGB), also bis zum 100-fachen des Zimmerpreises, höchstens jedoch bis zu 3.500 €. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten erlischt die Haftung, wenn es nicht ordnungsgemäß gelagert und gesichert wird.

§ 7 Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2. Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz der Pension.
3. Es gilt deutsches Recht.